AGB (Seminare)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung sowie durch Klicken auf den ‚Kostenpflichtig anmelden‘ Button der Internetpräsenz des Veranstalters.
3.2 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Gebühr für gegenstandslos erklärt werden.
Bei einem Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist eine Stornogebühr von 25,00 EUR zu zahlen.
Bei einem Rücktritt innerhalb von 28 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühren berechnet.
Bei unangekündigtem Fernbleiben vom Seminar oder einem Rücktritt am Seminartag werden die vollen Seminargebühren in Rechnung gestellt.
3.3 Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Auch die kurzfristige Absage von Seminaren aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Referenten) ist dem Veranstalter vorbehalten. In diesen Fällen werden dem Teilnehmer bereits gezahlte Entgelte für gebuchte Seminare rückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
4. Rechnungsstellung
4.1 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage vor Seminarbeginn ohne jeden Abzug fällig.
5. Teilnehmerbescheinigung
Der Teilnehmer erhält nach Beendigung des Seminars eine Teilnehmerbescheinigung. Dort werden Seminartitle, Seminarinhalt, Seminarzeitraum, ggf. Anzahl der Fortbildungspunkte sowie die Unterschriften des Dozenten und des Veranstalters aufgeführt.
6. Sonstige Bestimmungen
6.1 Der Teilnehmer hält sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Übungen handelt der Teilnehmer auf eigene Gefahr und Risiko. Schadensersatzansprüche gegen die Dozenten und den Veranstalter sind, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen.
6.2 Der Veranstalter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referenten/innen vermittelten Lehrinhalte.